Erzeugt am 21.12.2025 04:24
Details: Nur Leistungsbeschreibung und Teaser
Typisierungen: Nur Typ 1
Leika-Titel: Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion beantragen,
Freigabe: 21.10.2025, Bundesverwaltungsamt (BVA),
Status: 5,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, | t | 1 | Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann |
| > | ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und A | > | , ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und | ||
| > | uthentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt. Ein B | > | Authentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt. Ein | ||
| > | erechtigungszertifikat beantragen können: Diensteanbieter und Identifizierungsdi | > | Berechtigungszertifikat beantragen können: Diensteanbieter und Identifizierungsd | ||
| > | ensteanbieter Vor-Ort-Diensteanbieter Es werden folgende Berechtigungen untersch | > | iensteanbieter Vor-Ort-Diensteanbieter Es werden folgende Berechtigungen untersc | ||
| > | ieden: der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern, das Vor-Ort-Aus | > | hieden: der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern, das Vor-Ort-Au | ||
| > | lesen bei Diensteanbietern und der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungs | > | slesen bei Diensteanbietern und der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierung | ||
| > | diensteanbietern. Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern Mit dem B | > | sdiensteanbietern. Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern Mit dem | ||
| > | erechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen z | > | Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen | ||
| > | ur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten | > | zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeite | ||
| > | . Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, w | > | n. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, | ||
| > | ird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunkti | > | wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunkt | ||
| > | on als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder | > | ion als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder | ||
| > | in einem Automaten oder Terminal integrieren. In Ihrem Antrag müssen Sie darlege | > | in einem Automaten oder Terminal integrieren. In Ihrem Antrag müssen Sie darleg | ||
| > | n, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und | > | en, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben un | ||
| > | wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungswiese der Ausweisin | > | d wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungsweise der Ausweisi | ||
| > | haber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreiche | > | nhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreich | ||
| > | nd geschützt sind. Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern Überall dort, wo Person | > | end geschützt sind. Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern Überall dort, wo Perso | ||
| > | endaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet si | > | nendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet s | ||
| > | ch ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernom | > | ich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und überno | ||
| > | men. Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anwe | > | mmen. Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anw | ||
| > | send. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin | > | esend. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin | ||
| > | beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedr | > | beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufged | ||
| > | uckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren. Beim Vor-Ort-Auslesen | > | ruckten Fotos und seiner Personendaten identifizieren. Beim Vor-Ort-Auslesen ent | ||
| > | entfällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Si | > | fällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Sie wi | ||
| > | e wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Acces | > | rd durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Nu | ||
| > | s Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den I | > | mber – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den Inhab | ||
| > | nhaber der Berechtigung ersetzt. Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdi | > | er der Berechtigung ersetzt. Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdienst | ||
| > | ensteanbietern Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen | > | eanbietern Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zert | ||
| > | zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizieru | > | ifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsd | ||
| > | ngsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion | > | iensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im E | ||
| > | im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdienst | > | inzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanb | ||
| > | eanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Ber | > | ieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berecht | ||
| > | echtigungszertifikat beantragen. Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundes | > | igungszertifikat beantragen. Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt | ||
| > | amt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen. Die Berechti | > | für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen. Die Berech | ||
| > | gungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgege | > | tigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abge | ||
| > | bene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden. Hinwe | > | gebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden. Hin | ||
| > | is Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellende O | > | weis: Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellend | ||
| > | rganisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungs | > | e Organisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigu | ||
| > | bescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berechti | > | ngsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berec | ||
| > | gungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des Be | > | htigungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des | ||
| > | rechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab. | > | Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab. | ||
Leika-Titel: Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen,
Freigabe: 13.10.2025, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksi | t | 1 | Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksi |
| > | chtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, d | > | chtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmende gezahlt, die auf einem witteru | ||
| > | ie auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplat | > | ngsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhä | ||
| > | z ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schnee | > | ngig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Fro | ||
| > | fall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind. Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenz | > | st, ausgesetzt sind. Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe des B | ||
| > | t auf Betriebe des Baugewerbes, des Gerüstbauerhandwerks, des Dachdeckerhandwerk | > | augewerbes, des Gerüstbauerhandwerks, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- un | ||
| > | s und des Garten- und Landschaftsbaues. Je geleistete Arbeitsstunde auf einem wi | > | d Landschaftsbaues. Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen A | ||
| > | tterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands- | > | rbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu. Als A | ||
| > | Wintergeld zu. Sie können das Mehraufwands-Wintergeld nur für den Zeitraum vom 1 | > | rbeitgeber können Sie das Mehraufwands-Wintergeld für den Zeitraum vom 15. Dezem | ||
| > | 5. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl | > | ber bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berü | ||
| > | der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt im Dezember bis zu 90 Arbeit | > | cksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden | ||
| > | sstunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden. Mehraufwands- | > | , im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden. Mehraufwands-Winterge | ||
| > | Wintergeld können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arb | > | ld erhalten Sie nur für gewerblich beschäftigte Arbeitnehmende. Das sind Beschäf | ||
| > | eitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt bekommen. Das sind Beschäftigte, deren A | > | tigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterze | ||
| > | rbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witteru | > | it aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Da die Tarifve | ||
| > | ngsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Angestellte und Poliere habe | > | rträge allgemeinverbindlich sind, gilt dies für alle gewerblichen Beschäftigten | ||
| > | n keinen Anspruch. | > | der Branche. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch. | ||
Leika-Titel: Kindergeld beantragen,
Freigabe: 17.11.2025, Bundesministerium der Finanzen (BMF),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt | t | 1 | Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Sie beträgt |
| > | für jedes Kind 250,00 Euro. Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes | > | für jedes Kind 255,00 EUR. Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes b | ||
| > | bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch au | > | is zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf | ||
| > | f Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag: Kinder zwischen 18 b | > | Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag: Kinder zwischen 18 bi | ||
| > | is 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und a | > | s 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und ar | ||
| > | rbeitsuchend gemeldet ist. Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kinderg | > | beitsuchend gemeldet ist. Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kinderge | ||
| > | eld, wenn Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet, I | > | ld, wenn Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Berufsausbildung oder Studiu | ||
| > | hr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beis | > | m) befindet, Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit bef | ||
| > | pielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten F | > | indet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung, Ihr Kind sei | ||
| > | reiwilligendienst, Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann | > | ne Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungspla | ||
| > | , weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, Ihr Kind einen anerkannten Freiw | > | tz gefunden hat, Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert, Ihr K | ||
| > | illigendienst absolviert, Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abge | > | ind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispi | ||
| > | schlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet u | > | elsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 | ||
| > | nd nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet. Wenn Ihr Kind eine Behin | > | Wochenstunden arbeitet. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allei | ||
| > | derung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch na | > | n finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kind | ||
| > | ch dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber scho | > | es Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eing | ||
| > | n vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr | > | etreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell ve | ||
| > | Kind nicht alleine finanziell versorgen kann. Das Kindergeld wird an Sie ausgez | > | rsorgen kann. Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alle | ||
| > | ahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden | > | inigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemei | ||
| > | Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld er | > | nsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll. | ||
| > | halten soll. | ||||
Leika-Titel: Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU melden,
Freigabe: 18.11.2025, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Wenn Sie seit dem 03.03.2013 Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in der EU in de | t | 1 | Wenn Holz-Unternehmen illegal Holz schlagen, führt dies zu vielfältigen negative |
| > | n Verkehr bringen möchten (als sogenannter "Marktteilnehmer"), sind Sie verpflic | > | n Konsequenzen auf internationaler Ebene. Es trägt unter anderem zum Abbau und z | ||
| > | htet, nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschl | > | ur Abholzung von Wäldern bei, gefährdet Biodiversität und schwächt Forstwirtscha | ||
| > | ag handelt. Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflicht | > | ft. Wenn Sie Holz oder Holzerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU erstmalig in | ||
| > | en zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem: Inform | > | die EU importieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass es sich um Holz und Hol | ||
| > | ationen zur Art und Herkunft des Holzes, Fakten zum Lieferanten sowie Verfahren | > | zerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt. Dafür müssen Sie sich an bestimmte S | ||
| > | zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einsch | > | orgfaltspflichten halten. Die Sorgfaltspflichtregelung beinhaltet unter anderem: | ||
| > | lag stammen könnte. Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft | > | Informationen zur Art und Herkunft des Holzes, Fakten zum Lieferanten sowie Ver | ||
| > | werden. Die BLE überprüft die Marktteilnehmer nach einem Plan und aufgrund eine | > | fahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem | ||
| > | s risikobasierten Ansatzes auf Einhaltung der Vorgaben der Verordnung. Ihre Täti | > | Einschlag stammen könnte. Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz b | ||
| > | gkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmali | > | ekämpft werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überprü | ||
| > | g bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer berei | > | ft, dass Sie als Marktteilnehmer die Vorgaben der Verordnung einhalten. Ihre Tät | ||
| > | ts angezeigten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen. | > | igkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmal | ||
| > | ig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bere | ||||
| > | its übermittelten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen. | ||||
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Möchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU import | t | 1 | Möchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU import |
| > | ieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (B | > | ieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (B | ||
| > | LE) einmalig anzeigen. | > | LE) einmalig melden. | ||
Leika-Titel: Entlastung von der Energiesteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beantragen,
Freigabe: 06.02.2024, Bundesministerium der Finanzen (BMF),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas un | t | 1 | Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas und |
| > | d Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt e | > | Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt es | ||
| > | s sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer bezahlen m | > | sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet: Wenn Sie die Steuer bezahl | ||
| > | uss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin d | > | en müssen, müssen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben | ||
| > | ie Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine mögliche Steuerentlastung müssen Si | > | und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine mögliche Steuerentlastu | ||
| > | e selbst berechnen. Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können Sie sich ei | > | ng müssen Sie selbst berechnen. Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können | ||
| > | nen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl erstatten oder vergüten l | > | Sie sich einen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl erstatten ode | ||
| > | assen. Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, dass Sie das G | > | r vergüten lassen. Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, da | ||
| > | asöl, für die Sie eine Steuerentlastung beantragen möchten, für Ihre tägliche Ar | > | ss Sie das Gasöl, für das Sie eine Steuerentlastung beantragen möchten, für Ihre | ||
| > | beit in der Land- und Forstwirtschaft verwendet haben. Das trifft zu, wenn Sie z | > | tägliche Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft verwendet haben. Das trifft zu | ||
| > | um Beispiel Ihren Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge einsetzen, | > | , wenn Sie zum Beispiel Ihren Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge | ||
| > | die in der Land- und Forstwirtschaft benötigt werden. Für diese sogenannte Agrar | > | land- oder forstwirtschaftlich einsetzen. Für diese sogenannte Agrardieselentla | ||
| > | dieselentlastung gilt folgender Entlastungssatz: Gasöl: 0,21480 EUR je Liter Bei | > | stung gelten die folgenden Entlastungssätze: bis zum 29.02.2024 0,2148 EUR je Li | ||
| > | Gasöl gibt es zwei Einschränkungen: Betriebe, die für andere Betriebe land- und | > | ter Gasöl vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 0,12888 EUR je Liter Gasöl vom 01.01 | ||
| > | forstwirtschaftliche Arbeiten ausführen, erhalten keine Steuerentlastung für Ga | > | .2025 bis zum 31.12.2025 0,06444 EUR je Liter Gasöl Bei Gasöl gibt es zwei Einsc | ||
| > | söl. Imkereibetriebe können für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steu | > | hränkungen: Betriebe, die für andere Betriebe land- und forstwirtschaftliche Arb | ||
| > | erentlastung bekommen. | > | eiten ausführen, erhalten keine Steuerentlastung für Gasöl. Imkereibetriebe könn | ||
| > | en für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk eine Steuerentlastung bekommen. Di | ||||
| > | e Steuerentlastung für Gasöl läuft zum 01.01.2026 aus. Wenn Sie danach Gasöl für | ||||
| > | land- und forstwirtschaftliche Zwecke nutzen, erhalten Sie keine Steuerentlastu | ||||
| > | ng mehr. | ||||
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Vorausset | t | 1 | Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Vorausset |
| > | zungen Steuerentlastungen für Ihren Verbrauch von Gasöl (Agrardiesel) beantragen | > | zungen Steuerentlastungen beantragen, wenn Sie Gasöl, also Agrardiesel, verbrauc | ||
| > | . | > | hen. | ||
Leika-Titel: Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen,
Freigabe: 18.11.2024, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflic | t | 1 | Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflic |
| > | htige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Vo | > | htige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Vo | ||
| > | raussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfa | > | raussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfa | ||
| > | hrt-Bundesamt (KBA). Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: | > | hrt-Bundesamt (KBA). Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: | ||
| > | Bei idem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um Kleinkraftrad, wie M | > | Bei dem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um Kleinkraftrad, wie Mo | ||
| > | okick oder Moped Fahrrad mit Hilfsmotor ein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. | > | kick oder Moped Fahrrad mit Hilfsmotor ein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. F | ||
| > | Februar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder um einen motor | > | ebruar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder um einen motori | ||
| > | isierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den V | > | sierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den Ve | ||
| > | erkehr gekommen ist zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion | > | rkehr gekommen ist zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion | ||
Leika-Titel: Eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten,
Freigabe: 07.11.2025, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie nach einem Arbeitsunfall, ein | t | 1 | Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie nach einem Arbeitsunfall, ein |
| > | em Wegeunfall und Beginn einer Berufskrankheit. Ihre Berufsgenossenschaft oder I | > | em Wegeunfall und Beginn einer Berufskrankheit. Ihre Berufsgenossenschaft oder I | ||
| > | hre Unfallkasse übernimmt dabei gegebenenfalls Kosten, die bei der Haushaltführu | > | hre Unfallkasse übernimmt dabei, gegebenenfalls Kosten, die bei der Haushaltführ | ||
| > | ng oder bei der Kinderbetreuung anfallen. Folgende Kosten werden beispielsweise | > | ung oder bei der Kinderbetreuung anfallen. Folgende Kosten werden beispielsweise | ||
| > | durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen: Kosten für eine sel | > | durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen: angemessene Kosten | ||
| > | bst beschaffte Haushaltshilfe (Dienstleistung zur Weiterführung des Haushalts un | > | für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe (Dienstleistung zur Weiterführung des | ||
| > | d Fahrtkosten) tatsächlich entstandene Fahrtkosten und gegebenenfalls tatsächlic | > | Haushalts und Fahrtkosten) tatsächlich entstandene Fahrtkosten und gegebenenfal | ||
| > | her Verdienstausfall bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad, also zum | > | ls tatsächlicher Verdienstausfall bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. G | ||
| > | Beispiel: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder Schwiegereltern, | > | rad, also zum Beispiel: Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder Sch | ||
| > | Schwager, Schwägerin Kosten für die Mitnahme des Kindes Kosten für eine anderwe | > | wiegereltern, Schwager, Schwägerin Kosten für die Mitnahme des Kindes Kosten für | ||
| > | itige Unterbringung des Kindes Kosten für eine Kinderbetreuung Zu den Aufgaben d | > | eine anderweitige Unterbringung des Kindes Kosten für eine Kinderbetreuung Zu d | ||
| > | er Haushaltshilfe gehören zum Beispiel: Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten P | > | en Aufgaben der Haushaltshilfe gehören zum Beispiel: Einkauf und Zubereitung der | ||
| > | flege der Kleidung Pflege der Wohnräume und Betreuung der Kinder. Die gesetzlich | > | Mahlzeiten Pflege der Kleidung Pflege der Wohnräume und Betreuung der Kinder. W | ||
| > | e Unfallversicherung übernimmt Ihre Kosten von täglich bis zu 2,5 Prozent der ge | > | ird die Haushaltshilfe durch Personen aus der Nachbarschaft, dem Freundeskreis o | ||
| > | ltenden monatlichen Bezugsgröße. Die Bezugsgröße errechnet sich aus den Einkomme | > | der der entfernteren Verwandtschaft erbracht, erstattet Ihre Berufsgenossenschaf | ||
| > | n aller Versicherten der deutschen Sozialversicherung. Das gilt bei einem 8-Stun | > | t oder Ihre Unfallkasse regelmäßig eine tägliche Aufwandsentschädigung in Höhe v | ||
| > | den-Tag. Wenn Ihre Haushaltshilfe nur in Teilzeit arbeitet, bekommen Sie eine an | > | on bis zu 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Der Betrag wird jährlich ange | ||
| > | teilige Erstattung von bis zu maximal einem Achtel des Höchstbetrags pro Stunde. | > | passt und liegt ab 01.01.2025 bei 94 EUR pro Tag beziehungsweise 11,75 EUR pro S | ||
| > | Damit sind Ihre gesamten anfallenden Kosten einschließlich der Fahrtkosten begl | > | tunde. Erfolgt die Haushaltshilfe durch professionelle Ersatzkräfte, können im E | ||
| > | ichen. Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall nehmen Sie an einer 6-wöchigen medizin | > | inzelfall höhere Kosten entsprechend der ortsüblichen Vergütungssätze übernommen | ||
| > | ischen Maßnahme teil. Während dieser Zeit können Sie Ihren Haushalt nicht allein | > | werden. Anstelle einer Haushaltshilfe werden auch die notwendigen Kosten für ei | ||
| > | versorgen. Es wird der Bedarf der Weiterführung des Haushaltes von 3 Stunden am | > | ne Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Dieser beträgt seit dem | ||
| > | Tag für 2-mal in der Woche festgestellt. Sie beschaffen sich eine Haushaltshilf | > | 01.01.2025 200 Euro monatlich. | ||
| > | e selbst. Ab dem 01.01.2022 beträgt der erstattungsfähige Betrag einer selbstbes | ||||
| > | chafften Haushaltshilfe 10,25 Euro pro Stunde und maximal 82,00 Euro am Tag. Ihr | ||||
| > | e Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft weitere rechtliche Voraussetzungen | ||||
| > | nach dem Sozialgesetzbuch. Wenn diese erfüllt sind, ergibt sich für den gesamte | ||||
| > | n Zeitraum folgender erstattungsfähiger Betrag: 10,25 Euro x 3 Stunden x 2-mal w | ||||
| > | öchentlich x 6 Wochen = 369 Euro. Der tägliche Höchstbetrag wurde zu keinem Zeit | ||||
| > | punkt überschritten. Anstelle einer Haushaltshilfe werden auch die notwendigen K | ||||
| > | osten für eine Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Dieser betr | ||||
| > | ägt seit dem 01.01.2021 180 Euro monatlich. | ||||
Leika-Titel: Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen beantragen,
Freigabe: 25.09.2025, Bundesministerium des Innern (BMI),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt das IT-Sic | t | 1 | Als Hersteller oder Dienstanbieter im IT-Bereich können Sie Ihre Produkte mit de |
| > | herheitskennzeichen für Produkte des Verbrauchermarkts. Dies gilt beispielsweise | > | m IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstec | ||
| > | für folgende Produktkategorien: Breitbandrouter E-Mail-Dienste Smarte Verbrauch | > | hnik (BSI) auszeichnen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können ein IT | ||
| > | ergeräte, darunter Smartes Fernsehen, Smarte Kameras, Smarte Lautsprecher, Smart | > | -Sicherheitskennzeichen innerhalb der vom BSI veröffentlichten Produktkategorien | ||
| > | e Spielzeuge und Smarte Reinigungs- und Gartenroboter Videokonferenzdienste, Mob | > | beantragen, beispielsweise für: Breitbandrouter E-Mail-Dienste smarte Verbrauch | ||
| > | ile Endgeräte, zum Beispiel Smartphones und Tablets Mit dem Produktkennzeichen d | > | ergeräte, beispielsweise smartes Fernsehen smarte Kameras smarte Lautsprecher sm | ||
| > | es BSI haben Hersteller und Dienstanbieter die Möglichkeit, die IT-Sicherheitsei | > | arte Spielzeuge smarte Reinigungs- und Gartenroboter Videokonferenzdienste mobil | ||
| > | genschaften ihrer Produkte transparent zu machen und sich damit am Markt hervorz | > | e Endgeräte, zum Beispiel Smartphones und Tablets smarte Sicherheitstechnik, zum | ||
| > | uheben. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch Orientierung beim Kauf | > | Beispiel smarte Alarmanlagen, smarte Bewegungssensoren oder smarte Rauchmelder | ||
| > | von IT-Produkten, denn sie werden in die Lage versetzt, Aspekte der Cybersicher | > | Mit dem Produktkennzeichen des BSI haben Sie als Hersteller und Dienstanbieter d | ||
| > | heit bereits bei der Kaufentscheidung zu berücksichtigen. Für ein IT-Sicherheits | > | ie Möglichkeit, die IT-Sicherheitseigenschaften Ihrer Produkte transparent zu ma | ||
| > | kennzeichen müssen Sie einen Antrag beim BSI stellen. Die Beantragung ist freiwi | > | chen und sich damit am Markt hervorzuheben. Verbraucherinnen und Verbraucher erh | ||
| > | llig. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zeigen Sie, dass Ihre Produkte bestimmte | > | alten dadurch Orientierung, wenn sie IT-Produkte kaufen. Sie können so Aspekte d | ||
| > | Sicherheitsstandards erfüllen, die vom BSI herausgegeben oder anerkannt wurden. | > | er Cybersicherheit bereits bei der Kaufentscheidung berücksichtigen. Für ein IT- | ||
| > | Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht im Wesentlichen aus einer Zusicherung Ihr | > | Sicherheitskennzeichen müssen Sie einen Antrag beim BSI stellen. Die Beantragung | ||
| > | es Unternehmens, dass Ihr Produkt oder Ihr Dienst für eine festgelegte Dauer bes | > | ist freiwillig. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zeigen Sie, dass Ihre Produkt | ||
| > | timmte IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt (Herstellererklärung). einer Produkti | > | e bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, die vom BSI herausgegeben oder anerka | ||
| > | nformationsseite des BSI mit aktuellen Sicherheitsinformationen. Damit werden Ve | > | nnt wurden. Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht im Wesentlichen aus: einer Zus | ||
| > | rbraucherinnen und Verbraucher über die IT-Sicherheitseigenschaften Ihres Produk | > | icherung Ihres Unternehmens, dass Ihr Produkt oder Ihr Dienst für eine festgeleg | ||
| > | ts oder Dienstes informiert. Wenn Ihnen das BSI die Freigabe erteilt, verwenden | > | te Dauer bestimmte IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt (Herstellererklärung) ein | ||
| > | Sie das IT-Sicherheitskennzeichens am Produkt, der Verpackung oder online. Die B | > | er Produktinformationsseite des BSI mit aktuellen Sicherheitsinformationen; dami | ||
| > | SI-Marktaufsicht kann während der Laufzeit stichprobenartig oder anlassbezogen p | > | t werden Verbraucherinnen und Verbraucher über die IT-Sicherheitseigenschaften I | ||
| > | rüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeichen tatsäc | > | hres Produkts oder Dienstes informiert Wenn Ihnen das BSI die Freigabe erteilt, | ||
| > | hlich erfüllt. Sollte das BSI eine Abweichung oder Sicherheitslücke feststellen, | > | verwenden Sie das IT-Sicherheitskennzeichens am Produkt, der Verpackung oder onl | ||
| > | werden Sie kontaktiert. Sie erhalten dann die Möglichkeit, die festgestellten M | > | ine. Die BSI-Marktaufsicht kann während der Laufzeit stichprobenartig oder anlas | ||
| > | ängel oder Sicherheitslücken zu beheben. Falls die Sicherheitslücke nicht behobe | > | sbezogen prüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeic | ||
| > | n wird oder besonders kritisch ist, kann das BSI zusätzlich eine Sicherheitsinfo | > | hen tatsächlich erfüllt. Sollte das BSI eine Abweichung oder Sicherheitslücke fe | ||
| > | rmation auf der Produktinformationsseite veröffentlichen oder die Freigabe des I | > | ststellen, werden Sie kontaktiert. Sie erhalten dann die Möglichkeit, die festge | ||
| > | T-Sicherheitskennzeichen widerrufen. In der Regel laufen die IT-Sicherheitskennz | > | stellten Mängel oder Sicherheitslücken zu beheben. Falls die Sicherheitslücke ni | ||
| > | eichen nach 2 Jahren ab. Das BSI kann eine andere Laufzeit für einzelne Produktk | > | cht behoben wird oder besonders kritisch ist, kann das BSI zusätzlich folgende S | ||
| > | ategorien festlegen. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, ist die Freigabe des IT | > | chritte einleiten: eine Sicherheitsinformation auf der Produktinformationsseite | ||
| > | -Sicherheitskennzeichens beendet. Das BSI schließt gegenseitige Anerkennungsabko | > | veröffentlichen die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichen widerrufen Grundsätzl | ||
| > | mmen mit ausländischen staatlichen Kennzeichen. Diese Abkommen ermöglichen eine | > | ich wird IT-Sicherheitskennzeichen für 2 Jahre erteilt. Das BSI kann eine andere | ||
| > | Erteilung im vereinfachten Verfahren. Eine Übersicht der bestehenden Anerkennung | > | Laufzeit für einzelne Produktkategorien festlegen. Eine Verlängerung des IT-Sic | ||
| > | sabkommen finden Sie auf der Internetseite des BSI. | > | herheitskennzeichens kann vor Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Sobald die L | ||
| > | aufzeit abgelaufen ist, ist die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens beendet. | ||||
| > | Das BSI schließt gegenseitige Anerkennungsabkommen mit ausländischen staatliche | ||||
| > | n Kennzeichen. Diese Abkommen ermöglichen eine Erteilung im vereinfachten Verfah | ||||
| > | ren. | ||||
Leika-Titel: Aufschub-BIN beim Zoll beantragen,
Freigabe: 09.12.2025, Bundesministerium der Finanzen (BMF),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfa | t | 1 | Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfa |
| > | llen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu be | > | llen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu be | ||
| > | zahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist | > | zahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist | ||
| > | ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu | > | ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu | ||
| > | einem späteren Zeitpunkt begleichen können. Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisier | > | einem späteren Zeitpunkt begleichen können. Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisier | ||
| > | tes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufsc | > | tes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufsc | ||
| > | hub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anme | > | hub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anme | ||
| > | ldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch ein | > | ldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch ein | ||
| > | e spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer). Die Aufsch | > | e spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer). Die Aufsch | ||
| > | ub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder N | > | ub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder N | ||
| > | utzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine | > | utzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine | ||
| > | eigene BIN benötigt. | > | eigene BIN benötigt, die Sie online oder schriftlich bei der Generalzolldirektio | ||
| > | n beantragen. | ||||
Leika-Titel: Beschwerden rund um das Thema Basiskonto, Kontowechselhilfe und Entgelttransparenz einreichen,
Freigabe: 26.11.2025, Bundesministerium der Finanzen (BMF),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Zu den Aufgaben der BaFin gehört es, sich bei der Aufsicht über Banken und Finan | t | 1 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Untern |
| > | zdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel um den Schutz aller | > | ehmen wie Banken, Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhan | ||
| > | Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Daher können Sie Ihr Anliegen an d | > | del. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich um den Schutz aller Verbraucherinnen und | ||
| > | ie BaFin richten, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen G | > | Verbraucher zu kümmern. Sie können bei der BaFin Beschwerde einreichen, wenn Sie | ||
| > | esetze verstoßen hat und Sie sich als Kundin oder Kunde darüber beschweren möcht | > | glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat. Öffn | ||
| > | en. Sie können die Beschwerde einreichen, wenn eine Bank Ihnen unrechtmäßig die | > | ung eines Basiskontos: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßi | ||
| > | Öffnung eines Basiskontos verwehrt. der Pflicht zur Kontowechselhilfe nicht nach | > | g in der Europäischen Union aufhalten, haben nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) | ||
| > | kommt. eine unangemessene Entgelt-Forderung für ein Basiskonto stellt. Ihr Basis | > | einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto ein | ||
| > | konto unrechtmäßig kündigt. Öffnung eines Basiskontos: Seit Einführung des Zahlu | > | gereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen ein Basiskonto anbiet | ||
| > | ngskontengesetzes (ZKG) 2016 haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die si | > | en oder Ihnen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen w | ||
| > | ch rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basisk | > | ill. Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, k | ||
| > | onto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die | > | önnen Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Möchten Sie zudem, dass die | ||
| > | Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basisk | > | BaFin Ihnen hilft, Ihren Anspruch auf ein Basiskonto durchzusetzen, können Sie e | ||
| > | onto eröffnen will. Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos a | > | in Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen. Kontowechsel: Das ZKG verpflic | ||
| > | bgelehnt hat, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen. Die | > | htet die Unternehmen auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren | ||
| > | BaFin prüft dann, ob die Bank Ihren Antrag ablehnen durfte – was nur unter besti | > | Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf | ||
| > | mmten Voraussetzungen erlaubt ist. Das ist der Fall, wenn: Sie bereits bei einer | > | den neuen Anbieter übertragen. Kommt Ihr Finanzdienstleister seiner Pflicht zur | ||
| > | anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und Sie dieses Konto tatsäc | > | gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden. Ent | ||
| > | hlich nutzen können, Sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung wegen | > | gelt-Forderung: Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei d | ||
| > | einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeitenden oder | > | er BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Ko | ||
| > | einen ihrer Kundinnen oder Kunden verurteilt worden sind, Sie bereits ein Basis | > | sten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto | ||
| > | konto bei derselben Bank hatten und diese den Basiskontovertrag wegen Zahlungsve | > | stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG vor allem marktüblic | ||
| > | rzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt ha | > | hen Entgelte und das Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers zu berücksichtigen. | ||
| > | t, oder die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu | > | Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschrifte | ||
| > | Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und au | > | n verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern b | ||
| > | s dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschw | > | etroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann. Die BaFin i | ||
| > | iegenheitspflichten verstoßen würde. Liegen keine gesetzlichen Ablehnungsgründe | > | st ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt d | ||
| > | vor, so ordnet die BaFin gegenüber der Bank die Eröffnung es Kontos an. Kontowec | > | ie Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz | ||
| > | hsel: Das ZKG verpflichtet die Institute auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu er | > | einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. | ||
| > | leichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und an | > | Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem in | ||
| > | dere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommen die Finanzdienstleiste | > | dividuellen Recht verhelfen. Eine Ausnahme bildet das Verwaltungsverfahren. Sie | ||
| > | r ihrer Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies d | > | können die Durchführung eines Verwaltungsverfahrend bei der BaFin beantragen, we | ||
| > | er BaFin melden. Sie geht entsprechenden Beschwerden nach und wirkt darauf hin, | > | nn Sie nicht bereits aus denselben Gründen gerichtlich Klage erhoben haben. | ||
| > | dass festgestellte Mängel abgestellt werden. Entgelt-Forderung: Auch bei einer u | ||||
| > | nangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. | ||||
| > | Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgele | ||||
| > | gt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der A | ||||
| > | ngemessenheit sind laut ZKG insbesondere 2 Kriterien zu berücksichtigen: die mar | ||||
| > | ktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten. Stellt die BaFin fest, dass die Pre | ||||
| > | isgestaltung unangemessen ist, kann sie eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell fü | ||||
| > | r Basiskonten an die Anforderungen des ZKG anzupassen. | ||||
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, unterstützt Sie nic | t | 1 | Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Basiskontoantrag ab, unterstützt es Sie nicht aus |
| > | ht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt kein marktübliches Entgelt, können | > | reichend beim Kontowechsel oder erhebt es ein unangemessenes Entgelt? Dann könne | ||
| > | Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren oder | > | n Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besch | ||
| > | ein Verwaltungsverfahren eröffnen. | > | weren. | ||
Leika-Titel: Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als Träger von Beratungsangeboten einreichen,
Freigabe: 01.12.2025, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Me | t | 1 | Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Me |
| > | nschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehöri | > | nschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehöri | ||
| > | ge kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe. Wenn | > | ge kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe. Wenn | ||
| > | Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie | > | Sie als Träger solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, | ||
| > | die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckge | > | müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung | ||
| > | richteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Träger | > | der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse müssen Sie jährlich Ihre Tätigkeit | ||
| > | n der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere: ob Sie | > | snachweise einreichen. Geprüft wird insbesondere: ob Sie die inhaltlichen Ziele | ||
| > | die inhaltlichen Ziele erreicht haben ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgericht | > | erreicht haben ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich e | ||
| > | et und wirtschaftlich erfolgt ist ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen üb | > | rfolgt ist ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen | ||
| > | ereinstimmen Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkei | ||||
| > | tsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen. | ||||
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzend | t | 1 | Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüss |
| > | en unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) müssen Sie regelmäßig durch die Einreich | > | e für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) dur | ||
| > | ung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen. | > | ch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen. | ||
Leika-Titel: Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) als juristische Person beantragen,
Freigabe: 03.12.2025, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Status: 6,
Typisierung: 1
| Leistungsbeschreibung (ZuFiSH) | Leistungsbeschreibung (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Me | t | 1 | Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Me |
| > | nschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehöri | > | nschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehöri | ||
| > | ge kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe. Antr | > | ge kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe. Als | ||
| > | agstellende können einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten | > | juristische Person können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und | ||
| > | ihrer EUTB-Angebote beantragen. Die Träger der Beratungsangebote erhalten diesen | > | Sachkosten Ihrer EUTB-Angebote beantragen. Mit der Bewilligung Ihres Antrags kön | ||
| > | Zuschuss, soweit die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTB | > | nen Sie als Träger von Beratungsangeboten tätig werden. Der Zuschuss kann Ihnen | ||
| > | V) erfüllt sind. Sie erhalten keinen Zuschuss, wenn Ihr Beratungsangebot ledigli | > | unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt we | ||
| > | ch dem Zweck der Gewinnerzielung dient. Für die Prüfung des Anspruchs auf einen | > | rden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist. | ||
| > | Zuschuss stellen Sie einen Antrag, den Sie bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor | ||||
| > | Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode einreichen müssen, wenn Sie Zuschüsse | ||||
| > | für die darauffolgende Bewilligungsperiode erhalten möchten. Der Zuschuss kann | ||||
| > | Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erte | ||||
| > | ilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich i | ||||
| > | st. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist die Gesellschaft für sozia | ||||
| > | le Unternehmensberatungen mbH (gsub). | ||||
| Teaser (ZuFiSH) | Teaser (LeiKa) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| t | 1 | Antragstellende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Fin | t | 1 | Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu |
| > | anzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ( | > | r Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberat | ||
| > | EUTB). | > | ung (EUTB) | ||
| Legends | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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